Für unsere freiberuflichen Mandanten wie Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten oder Ingenieure, Architekten, freischaffende Künstler oder beratende Berufe wie Rechtsanwälte und Unternehmensberater bearbeiten wir selbstverständlich die laufende Finanzbuchhaltung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung für ihre Mitarbeiter und erstellen die jährliche Gewinnermittlung und die Steuererklärungen.
Der wirtschaftliche Erfolg sowohl im Praxis- und Betriebsbereich als auch in der privaten Sphäre ist jedoch oftmals von besonderen Beratungsanlässen bestimmt. Was wir dann zum Beispiel für Sie tun können:
Mit einer vorausschauenden Planung und unterjährigen Gesprächen über die wirtschaftliche Situation sind Sie besser über Ihre(n) Praxis / Betrieb informiert und schützen sich vor "Überraschungen".
Der Strukturwandel im Gesundheitswesen zwingt viele unserer heilberuflichen Mandanten über neue Möglichkeiten bei der Berufsausübung intensiv nachzudenken. Die strategische Entscheidung darüber, welche Kooperationsform gewählt wird, sollte der Arzt zusammen mit uns, seinem Steuerberater, treffen. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Ärztenetzen, z. B. in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins sowie bei der steuerlichen Beurteilung von Verträgen der "integrierten Versorgung".