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UNSERE LEISTUNGEN | Für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine



Gemeinnützige Organisationen sind steuerbegünstigt - nicht alle Tätigkeiten sind jedoch steuerbefreit. Steuerrechtliche Fragen werden daher auch für gemeinnützige Träger und Einrichtungen immer bedeutsamer. 


Wir bieten steuerbegünstigten und steuerpflichtigen Einrichtungen aller Art kompetente Hilfestellung bei der Bearbeitung und Abwicklung sämtlicher Steuerangelegenheiten. 

 

Zum Beispiel betreuen wir

  • Kunst- und Kultureinrichtungen
  • Vereine und Einrichtungen im sozialen Bereich
  • Sportvereine
  • Fördervereine

Gern übernehmen wir für Sie die Anfertigung

  • der Buchführung, auch nach Spezialkontenrahmen (Vereine, Pflegebuchführungsverordnung)
  • der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • des Jahresabschlusses / der Gewinnermittlung nach Tätigkeitsbereichen
  • der Steuererklärungen (Gemeinnützigkeit: Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen)

und beraten Sie bei Fragen

  • zur Gründung, z. B. Klärung der Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt
  • zum Spendenrecht
  • zum Sponsoring
  • zur Mittelverwendung / Rücklagenbildung
  • und zur Ausgliederung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe